Folgende Regeln im Umgang mit der Corona-Pandemie gelten nach den Sommerferien:
– Nach den Sommerferien werden wieder (freiwillige) Selbststests in der Schule angeboten. Wie mit anlassbezogenen Tests umgegangen wird, ist noch nicht klar. Es sollen im ersten Halbjahr bis zu zwei Testkits pro Woche und pro Kind zur Verfügung stehen.
– Eine Maskenpflicht wird es nach dem neuen Infektionsschutzgesetz an den Grundschulen nicht geben. Es dürfen aber weiterhin Masken getragen werden. Schulschließungen sind nicht vorgesehen.
– Die Schulen dürfen derzeit ohne Nachweis eines Geimpft- oder Genesenenstatus betreten werden.
Stand: 15.08.2022
Quellen: Informationen aus dem Kultusministrium vom 15.8.2022