Erleichterung bei Versetzungen
Das Kultusministerium hat mit einem Schreiben vom 14.2.2022 verfügt, dass Versetzungen von Klasse 3 nach Klassen 4 und der Übergang nach Klasse 5 in vielen Fällen auch möglich sind, wenn die Kinder in mehr als einem Fach nicht ausreichende Leistungen (5 oder gar 6) haben. Diese können dann durch mindestens befriedigende Leistungen (3 oder besser) in anderen Fächern ausgeglichen werden. Falls Sie als Eltern bei einem solchen Problem Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrer:Innen. Wir verweisen auch auf die Möglichkeiten, Anträge auf freiwilliges Wiederholen eines Schuljahres zu stellen.